
Wartung von Kleinkläranlagen
Zur Gewährleistung eines zuverlässigen Betriebs Ihrer Kleinkläranlage ist die regelmäßige Wartung unabdingbar. Vielmehr fordert der Gesetzgeber die Wartung Ihrer Anlage, welche im allgemeinen 2 Mal im Jahr zu erfolgen hat. Aus diesem Grund ist der Abschluss eines Wartungsvertrages mit einem Fachunternehmen ein Bestandteil der wasserrechtlichen Erlaubnis, die dem Grundstückeigentümer von der Unteren Wasserbehörde erteilt wird.
Für die Wartung Ihrer Kleinkläranlage steht Ihnen unsere speziell aus- und weitergebildetes Fachpersonal zu Verfügung. Durch unsere zertifizierten Mitarbeiter geben wir den Eigentümer die Sicherheit, dass seine Anlage einwandfrei funktioniert, alle wasserrechtlichen Anforderungen eingehalten werden und sich die Aufwendungen für die Kleinkläranlage auf ein Minimum beschränken.
- Firma und Monteure sind durch die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V. (DWA) zertifiziert
- Planbare Kosten: Festpreise oder klare Abrechnungsmodelle
- Rechtssicherheit: Erfüllung gesetzlicher Wartungspflichten und Fristen, ggf. Nachweise für Behörden.
- Preisnachlass auf Ersatzteile des Kleinkläranlagensystem Bio Cleaner
Die gesamte Anlage wird überprüft und entsprechend gesetzlicher Vorgaben abgearbeitet.
Dazu gehören unter anderem:
- Funktionskontrolle der Steuerung
- Kontrolle der Zu- und Abläufe
- Allgemeine Anlagenkontrolle
- Durchführung eines Testlaufs
- Kontrolle des Verdichters
- Schlammspiegelmessung
- PH-Wert-Messung
Ihre Vorteile bei Abschluss eines Wartungsvertrages mit uns:
Was wird kontrolliert?
Wir beraten Sie gerne persönlich und unverbindlich
– ob vor Ort, am Telefon oder per Email –
C. Oetjengerdes Abwasser- & Umweltdienstleistungen
Industriestraße 33, 26446 Friedeburg
Telefon: 04465/1853
E-Mail: info@oetjengerdes-umweltservice.de
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